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Der Hochstein

Der Hochstein wurde im Juni 1987 mit einer Größe von 356 ha zum NSG erklärt.

Schutzzweck ist die Erhaltung des Hochsteins aus wissenschaftlichen und Landeskundlichen Gründen.

1.Wegen seiner geologischen Beschaffenheit.

Legende mit Linie (3): 2. Als Lebensraum seltener, in ihrem Bestand bedrohter Wildwachsenden Pflanzenarten und Pflanzengesellschaften.

3. Wegen seiner Landschaftsbestimmender, besonderen Landschaftlichen Schönheit und Eigenart.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Rechteckige Legende: Fotos: K. H. Euskirchen

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