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Der Hochstein Der Hochstein wurde im Juni 1987 mit einer Größe von 356 ha zum NSG erklärt. Schutzzweck ist die Erhaltung des Hochsteins aus wissenschaftlichen und Landeskundlichen Gründen. 1.Wegen seiner geologischen Beschaffenheit.
3. Wegen seiner Landschaftsbestimmender, besonderen Landschaftlichen Schönheit und Eigenart.
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